Rechtsprechung
BayObLG, 06.08.1987 - BReg. 2 Z 94/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 140
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Zweibrücken, 03.06.1997 - 3 W 91/97
Nutzung eines "Cafés" als Bistro mit Spielsalon
Da der Inhalt der Teilungserklärung im Grundbuch eingetragen ist, unterliegt die Bezeichnung "Cafe" bzw. "den Betrieb eines Cafes" der selbständigen Auslegung durch den Senat als Rechtsbeschwerdegericht; dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. Senat NJW-RR 1987, 464 f und 1988, 140 f; BayObLG NJW-RR 1988, 140 f).Denn von weiteren Ermittlungen zu dem erhöhten Ausmaß der Beeinträchtigung durch das Bistro mit Spielgeräten gegenüber einer Nutzung als Cafe durfte das Landgericht aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung absehen (vgl. BayObLGZ 1983, 73, 78 und NJW-RR 1988, 140, 144; OLG München NJW-RR 1992, 1492, 1493).
Vielmehr reicht es aus, daß der in den Räumlichkeiten der Beteiligten zu 1) geführte gastronomische Betrieb nach seinem typischen Gepräge zu einer zusätzlichen Störung führen kann (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 140, 141).
- BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93
Umfang einer Verwaltervollmacht
Dies ist nach einer »typisierenden«, d.h. verallgemeinernden Betrachtungsweise zu beurteilen (BayObLGZ 1990, 15/17; BayObLG ZMR 1990, 230), wobei schon die Möglichkeit zusätzlicher Störungen genügt (BayObLG NJW-RR 1988, 140/141). - OLG Zweibrücken, 17.09.2001 - 3 W 87/01
Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung von Teileigentum; Verwirkung
Eine solche Zweckbestimmung ist aber nach allgemeiner Ansicht dahin auszulegen, dass jede Nutzung der betreffenden Räumlichkeiten ausgeschlossen sein soll, von der stärkere Beeinträchtigungen ausgehen als sie mit der Nutzung entsprechend dem in der Teilungserklärung festgelegten Zweck verbunden sind (vgl. Senat, NJW-RR 1988, 141; FGPrax 1997, 180; BayObLG NJW-RR 1988, 140,141; 1991, 141; 1995, 464; ZWE 2001, 160, 161; KG NJW-RR 1995, 333, 334).
- OLG München, 25.02.1992 - 25 U 3550/91
Inhalt der Zweckbestimmung "Eisdiele und Cafe" - Anspruch der Wohnungseigentümer …
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, daß der näheren Bezeichnung des Teileigentums in der Teilungserklärung, z. B. als "Laden", "Gaststätte", "Cafe" oder dergleichen, im allgemeinen eine entsprechende Zweckbestimmung (mit Vereinbarungscharakter im Sinne des § 15 Abs. 1 WEG ) zu entnehmen ist (vergl. etwa KG ZMR 1986, 296 ; OLG Stuttgart NJW 1987, 385 ; OLG Zweibrücken ZMR 1987, 228 ; BayObLG vom 6.8.1987 BReg 2 Z 94/86). - OLG Hamburg, 22.05.2006 - 2 Wx 42/04
Wesentliche Beeinträchtigung durch bauliche Veränderungen
Bei einer Auslegung der Bestimmungen der Teilungserklärung vom 22.08.1990, die der Senat ohne Bindung an die Auslegung des Landgerichts selber vornehmen kann (…vgl. Keidel/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., Rdn. 50 zu § 27 FGG; BayObLG NJW-RR 1988, 140), ist abzustellen auf den Wortlaut und Sinn des Teilungsvertrages und der darin in Bezug genommenen Unterlagen aus der Sicht eines unbefangenen und objektiven Betrachters (…vgl. Palandt/Bassenge, 64. Aufl., Rdn. 8 zu § 10 WEG) und nicht auf den Willen der Erklärenden, da ein Sonderrechtsnachfolger sich über den Rechtsinhalt anhand der im Grundbuch eingetragenen Teilungserklärung orientieren können muss. - BayObLG, 30.05.1995 - 2Z BR 105/94
Zweckbestimmung in einer Teilungserklärung
Ob dies der Fall ist, ist nach einer "typisierenden" d.h. verallgemeinernden Betrachtungsweise zu beurteilen (BayObLGZ 1990, 15/17; BayObLG ZMR 1990, 230; BayObLG WuM 1994, 292), wobei schon die Möglichkeit zusätzlicher Störungen genügt (…BayObLG aaO.; BayObLG NJW-RR 1988, 140/141). - OLG Hamburg, 06.02.2006 - 2 Wx 118/02
Abgrenzung zweier Sondernutzungsflächen
Bei einer Auslegung der Bestimmungen der der Grundbucheintragung zugrunde liegenden Teilungserklärung vom 29.9.1998, die der Senat ohne Bindung an die Auslegung des Landgerichts selber vornehmen kann (… vgl. Keidel/ Meyer-Holz a.a.O. Rdnr 50 zu § 27 FGG; BayObLG NJW-RR 1988, 140), ist abzustellen auf den Wortlaut und Sinn des Teilungsvertrages und der darin in Bezug genommenen Unterlagen aus der Sicht eines unbefangenen und objektiven Betrachters (… vgl. Palandt/Bassenge 64. Aufl. Rdnr. 8 zu § 10 WEG ) und nicht auf den Willen der Erklärenden, da ein Sonderrechtsnachfolger sich über den Rechtsinhalt anhand der im Grundbuch eingetragenen Teilungserklärung orientieren können muss. - OLG Hamburg, 28.03.2006 - 2 Wx 115/05
Wohnungseigentum: Abgrenzung von Instandhaltungsmaßnahmen zu …
Der Senat kann die Auslegung der Bestimmungen der Teilungserklärung vom 22.9.1982 ohne Bindung an die Auslegung des Landgerichts selber vornehmen (…vgl. Keidel/ Meyer-Holz a. a. O. Rdnr 50 zu § 27 FGG; BayObLG NJW-RR 1988, 140).